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Krankenhausinfektionen in Deutschland

SPD Gesundheitsexperte Lauterbach spricht als erster Politiker zum Thema Krankenhaushygiene in Deutschland Klartext - Das Interview finden sie hier


Unseren Kommentar mit wichtigen Ergänzungsvorschlägen finden Sie hier:


Nachdem in Deutschland jedes Jahr weiter viele Menschen vermeidbar durch Klinikkeime umkommen oder durch nosokomiale Infektionen geschädigt werden spricht - als erster deutscher Politiker - der SPD Gesundheitsexperte Karl Lauterbach (SPD) Klartext und benennt seine Sichtweise der Gründe für die insgesamt viel zu hohen Infektionszahlen in Deutschland.


Viele Forderungen des Politikers werden seit Jahren sinngemäß auf unserer Webseite formuliert. Angefangen bei der Forderung nach der Schaffung flächendeckend geeigneter, unabhängiger Klinikkontrollen bis hin zur Notwendigkeit der Zurückdrängung des Klinik-Lobbyismus. Völlig zutreffend weist Lauterbach auch auf die jahrelange Klientel-Politik der FDP hin, deren Gesundheitsminister Bahr und Rösler - so scheint es - mehr die wirtschaftlichen Interessen der Kliniken als die Sicherheit der Patienten auf dem Gebiet der Klinikhygiene im Auge hatten.


Die Regierung sollte sich fachkundig und unabhängig beraten lassen, wenn sie das Infektionsschutzgesetz nachschärfen und eine deutliche und messbare Reduzierung der Infektionszahlen in Deutschland erreichen will. Sonst "wird das wieder nichts". Die Neufassung und Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes war nicht hinreichend, weil wichtige Schritte und Maßnahmen bis heute nicht gesetzlich vorgesehen sind.


Basierend auf unseren Erfahrungen im Rahmen der Vertretung von geschädigten Patienten wären folgende Maßnahmen sinnvoll, wenn die aus unserer Sicht als Ziel einer "Hygiene-Offensive" auszugebende Halbierung der Krankenhausinfektionen in Deutschland erreicht werden soll:


1. Schaffung einer Bundesbehörde Klinikhygiene auf Bundesebene - finanziert von allen Ländern und dem Bund - mit angeschlossener Task Force nach niederländischem Vorbild. Die Einhaltung der Hygiene-Gesetze ist inzwischen und in Anbetracht der hohen Gefährlichkeit der absoluten Zahlen und der individuellen Zunahme der Resistenzen verschiedener Bakterienstämme ein überragend wichtiges Gemeingut. Elementar wäre eine hinreichende Kompetenz dieser Behörde - angefangen bei unangemeldeten Besuchen über die Befugnis zur Schließung von Stationen oder ganzen Krankenhäusern bei Verletzung wichtiger oder beharrlicher Verweigerung der Umsetzung der Hygiene-Vorgaben.


2. Vereinheitlichung der Zuständigkeiten für die Hygiene-Aufsicht - Aufbereitung sowie Sterilisation einerseits (RP) und allgemeine Klinik-Hygiene (Gesundheitsämter) andererseits - Vertrauen ist gut, eine ausnahmslos effektive Kontrolle wirklich aller Kliniken besser.


3. Schaffung eines neuen "Hygiene-TÜVs". Die "Plakette" erhalten nach einer unabhängigen (!) und fachkundigen Überprüfung der einzelnen Klinik nur Häuser, die die "Basics" der Klinikhygiene - die elementaren Vorschriften der Klinikhygiene - einhalten wie:


aktuelle, der KRINKO-Empfehlung entsprechende Hygienepläne, gesetzeskonforme Anzahl an Hygiene-Fachkräften, Nachweisbare Mindeststandards an Schulungen, funktionierende Hygiene-Kommission, korrekt geführte Statistiken, Validierungen nach Herstellervorgabe usw. Diese neutrale Bestandsaufnahme der Hygiene-Realität in allen Kliniken in staatlich gesteuerter und überwachter Form wäre wichtig. Bisher fehlen geeignete Informationsquellen für Patienten meist. Die Qualitätsberichte halten wir für - in vielen Fällen - nicht geeignet. Ergebnisse der "offiziellen" Bestandsaufnahme sollten deshalb veröffentlicht werden, damit der mündige Patient sich informieren und notfalls reagieren kann. Wirtschaftliche Anreize verbessern die Hygiene. Eine gute Hygiene ist ein Marketing-Instrument, vor Kliniken mit gefahrenträchtiger Hygiene sind Patienten zu schützen.


4. Festschreibung eines nachgewiesen geeigneten und ehrlichen Erfassungssystems für nosokomiale Infektionen in jeder Klinik - soweit noch nicht vorhanden. In den von uns betriebenen Prozessen stellen wir immer wieder mal fest, dass es vereinzelt Infektionsstatistiken gibt, die das Papier nicht wert sind. Niedrige Infektionszahlen, weit unterdurchschnittliche Zahlen an resistenten Keimen. Wenn eine Klinik die Infektionsstatistik nicht oder schlampig führt - die Augen schließt - und insbesondere die gesetzlich vorgesehene Bewertung nicht vornimmt, müssen deutlichere Konsequenzen greifen. Wir kennen bisher keinen einzigen Fall, der zur Verhängung eines - in der aktuellen Fassung des InfschG vorgesehen - "Bußgeldes" geführt hat. Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger.


5. Erstreckung der Meldepflicht für resistente und besonders gefährliche Keime auf Besiedelungen und nicht nur Infektionen mit Nachweis über Liquor und Blut.


6. Benennung eines "Arztes für Antibiose und Mikrobiologie" nach niederländischem Vorbild in jeder Klinik. Dieser Arzt kennt die Keimspektren seiner Region und Hygiene-Schwachpunkte der Kliniken in seinem Verantwortungsbereich. Er steuert die Antibiose bei infektiösen Patienten in Verbindung mit den jeweils individuellen Behandlern der einzelnen Fachrichtungen. Damit ist er mit seinem spezialisierten, mikrobiologischen Wissen unmittelbar in die Diagnostik und Behandlung der Patienten eingebunden. Die Anzahl der Sepsistoten wird durch die daraus resultierende, frühere, gezielte Diagnostik und bereits initial zutreffendere antibiotische Abdeckung bundesweit messbar sinken. In den von uns vertretenen Fällen stellen wir immer wieder fest, dass der Ausbildungsstand im Bereich der Diagnostik und antibiotischen Abdeckung infektiöser Geschehen dringend verbessert werden muss.


7. Schaffung von geeigneten Straftatbeständen, die zu Sanktionen für die Klinikleitung und Verantwortliche führen können, wenn Infektionsstatistiken nicht oder grob fehlerhaft geführt oder Häufungen von Infektionen der Aufsicht nicht gemeldet werden. Sanktionsbewehrt sollten auch wichtige Verstöße gegen organisatorische Pflichten sein. Beispielweise zu nennen ist die Vernachlässigung der Pflicht jeder Klinik, die Daten zu Art und Umfang des Antibiotika-Verbrauches festzulegen und die für die Patientensicherheit wichtige Bewertung durch Ärzte für Hygiene, Mikrobiologie und Behandlern vorzunehmen. AAS - "Alibi-Antibiotic-Stewardship" - kann tödlich wirken.


8. Schaffung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft Krankenhaushygiene analog dem Vorbild der Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Wirtschaftsstrafsachen. Diese muss ausgestattet werden mit juristisch und medizinisch besonders geschulten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Derzeit findet eine geeignetes Vorgehen verantwortlichen Klinikleitungen gegenüber auch bei gravierender Verletzung von Hygiene-Vorgaben nicht immer statt. Insbesondere nach einem Ausbruch darf nicht der "Bock zum Gärtner" gemacht werden, sondern fachlich speziell geschulte Staatsanwaltschaften müssen das Heft - unabhängig und unparteilich beraten - in die Hand nehmen. Unterlassungstatbestände gemäß § 24 II InfschG dürften heute bei Vorliegen nicht erkannt werden. Im Sinne der Kostenminimierung werden nicht selten infektiologisch und krankenhaushygienisch meist nicht hinreichend ausgebildete Rechtsmediziner mit der Überprüfung der Umsetzung der Hygiene-Gesetze beauftragt.


9. Schaffung einer generellen Meldepflicht der Labore direkt der Aufsichtsbehörde gegenüber für alle Problemkeime - keine Begrenzung auf Nachweis in Liquor oder Blut. Sanktionsbewährung bei Verletzung der Meldepflicht. Nach aktueller Gesetzeslage stellt es nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn ein Ausbruch von Infektionen mit Problemkeimen in einer Klinik dem Gesundheitsamt verschwiegen wird. Die §§ 24 und 25 InfschG neuer Fassung wirken in keiner Weise. Diese Vorschriften lassen den unzureichenden Willen des Gesetzgebers erkennen.


10. Sicherung eines einheitlichen, anerkannten Standards der Mikrobiologie, um Fehlerquellen der Keim-Identifizierung insbesondere bei Problemkeimen zu minimieren. Residenzpflicht für "Basis-Labors" in jeder Klinik, um die um sich greifende Dezentralisierung der Labors im Sinne der Kostenreduzierung und die damit verbundene Verlagerung infektiologischen know hows zu beenden. Verpflichtung zur Anschaffung und Anwendung von Schnelltestverfahren im Sinne der Vermeidung initial falscher Antibiosen und des folgenden Selektionsdruckes.


RA Dr. jur. Burkhard Kirchhoff

Patientenanwalt


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