Rechtsfragen rund um Kunstfehler in der Schönheitschirurgie
Unsere im Jahr 1948 gegründete Rechtsanwaltskanzlei vertritt deutschlandweit - ausschließlich
– Patientinnen und Patienten, die
Opfer von fehlerhaften kosmetischen Behandlungen geworden sind.
Die Vertretung dieser Fälle erfordert eine genaue Einschätzung der speziellen rechtlichen
und medizinischen Thematiken. Besonders die Thematik „Aufklärung über Risiken“ spielt
bei schönheitschirurgischen Eingriffen, die in der Regel medizinisch nicht zwingend
indiziert sind,
eine große Rolle und bedarf einer spezialisierten Beurteilung, zumal
nicht selten nachhaltige Entstellungen die Folge von Kunstfehlern bei kosmetischen
Eingriffen sind.
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